Fa. Hochgatterer e.U.
Inh. Helmut Hochgatterer
Unter-Pabneukirchen 19
4363 Pabneukirchen
Österreich
ATU65644939
Tel.: + 43 7265 20509
Mobil: + 43 676 49 59 716
E-Mail: office@hochgatterer-stalleinrichtungen.at
Web: www.hochgatterer-stalleinrichtungen.at
Die Inhalte aller Seiten wurden mit größter Gewissenhaftigkeit erstellt.
Alle Informationen dieser Website sind unverbindlich.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der externen Links kann keine Gewähr übernommen werden.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Wir arbeiten ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil jedes Vertrages und gelten auch in Zukunft für alle weiteren Geschäftsbeziehungen.
1.2 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von uns auch schriftlich bestätigt sind.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
2. Vertrag
2.1 Die Annahme jeder Bestellung bleibt der Geschäftsleitung vorbehalten.
2.2 Wir behalten uns eine kaufmännische, technische und terminliche Überprüfung der Bestellung vor. Sie ist daher für den Käufer mit der Unterschriftsleistung, für uns nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich.
2.3 Der Käufer ist an unsere Auftragsbestätigung gebunden. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, dann gilt die Abweichung vom Käufer als genehmigt, wenn er die Abweichung mit seiner Unterschrift bestätigt oder wenn uns innerhalb 14 Tagen nach Absendung oder Zustellung keine anders lautende Antwort vom Käufer mitgeteilt wird.
2.4 Vom Käufer genehmigte Auftragsbestätigungen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung geändert werden. Alle anfallenden Kosten hat der Käufer zu tragen.
2.5 Mündliche Vereinbarungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
2.6 Technische Änderungen im Sinne einer Weiterentwicklung bleiben uns gegenüber dem Käufer jederzeit vorbehalten.
2.7 Pläne, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten gegenüber in keinem Fall zugänglich gemacht werden, auch wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Technische Angaben, Maße, Gewichte und Abbildungen in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Entwürfen und Angeboten sind freibleibend und können vom Unternehmen jederzeit geändert werden.
2.8 Angebote und Planungen sind kostenpflichtig, wenn kein Vertrag zustande kommt.
2.9 Wenn eine Preisgarantie abgelaufen ist, hat der Käufer die Preiserhöhung zu tragen. Ist kein Zeitraum vereinbart, dann gilt 1 Jahr ab Bestelldatum für unsere Erzeugnisse, für Handelswaren der Zeitpunkt der Preiserhöhung des Vorlieferanten.
2.10 Unvorhergesehene Ereignisse, die einen überdurchschnittlichen Kostenanstieg verursachen, berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Kaufpreiserhöhung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Stornierung
3.1 Eine Vertragsstornierung ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Wir sind berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30% der Vertragssumme zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben. Sonderanfertigungen und Planungsaufwand werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.2 Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
4. Zahlung
4.1 Unsere Forderung ist binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 1% Verzugszinsen pro Monat zu berechnen. Gerät der Käufer länger als 1 Monat in Zahlungsverzug oder wird über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt, so werden sofort alle Forderungen gegen den Käufer fällig, alle vereinbarten Rabatte und Boni usw. entfallen. Überdies sind sämtliche Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen.
4.3 Bei Gewährung eines Skontos erlischt der Anspruch des Käufers auf Skontoabzug nach Ablauf der vereinbarten Skontofrist.
4.4 Die Preise sind, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, Montage, Fracht, Straßenbenützungsabgaben und Verpackung.
4.5 Der Käufer ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen oder Mängelrügen unsere Forderungen ganz oder zum Teil einzubehalten.
4.6 Eine Aufrechnung gegenüber Kaufpreisforderungen ist dem Käufer gegenüber uns nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
4.7 Wir sind berechtigt Teilrechnungen zu stellen und Leistungen zurückzuhalten, wenn Teilrechnungen nicht ordnungsgemäß bezahlt werden.
4.8 Pönalvereinbarungen sind nur mit ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis der Geschäftsleitung gültig. Sie unterliegen ausdrücklich dem richterlichen Mäßigungsrecht.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sind.
5.2 Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Käufer schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeit freien Zutritt zu unserer Ware.
5.3 Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
5.4 Falls auf die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen von dritter Seite Exekution geführt wird hat der Käufer das Vollstreckungsorgan nachweislich über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären und uns sofort telefonisch und mittels eingeschriebenem Brief zu verständigen.
5.5 Im Falle eines Konkurses oder Ausgleichs ist der Käufer verpflichtet uns sofort zu benachrichtigen und sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände und Forderungen abzusondern.
5.6 Der Käufer ist nur berechtigt die Vorbehaltsware auf Grund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages weiter zu veräußern, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.
5.7 Der Käufer hat die Pflicht während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
6. Lieferung, Lieferzeit
6.1 Der vereinbarte Liefertermin ist unverbindlich und nicht als Zusicherung oder als fixer Liefertermin zu verstehen. Liefertermine können erst nach vollständiger Auftragsklarheit vergeben werden und zwar unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Lieferfrist. Auftragsklarheit herrscht dann, wenn wir vom Kunden die unterschriebene und nicht mehr geänderte Auftragsbestätigung erhalten.
6.2 Plan- und Auftragsänderungen verlängern die Lieferzeit.
6.3 Änderungen einer Bestellung werden von uns akzeptiert, sofern sie von uns durchführbar sind. Das Recht zur Anpassung von Liefertermin und Preis behalten wir uns vor. Mehr- und Minderlieferungen werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
6.4 Vor- und Teillieferungen sind zulässig.
6.5 Der Käufer hat für eine freie und gefahrlose Zufahrt für LKW zu sorgen oder eine andere geeignete Abladestelle bekannt zu geben. Bei Lieferung „frei Haus" versteht sich die Lieferung ohne Abladen. Für rasche und sachgemäße Entladung ist der Käufer verantwortlich. Mehrkosten durch Stehzeiten oder Umwege bei Lieferung und Entladung gehen zu Lasten des Käufers.
6.6 Schadenersatz und Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung oder Verspätung einer Lieferung ist nicht möglich.
6.7 Liefer- und Montagescheine die vom Käufer nicht unterschrieben werden gelten automatisch als angenommen, wenn der Grund dafür in einem Mangel am Produkt, an der Lieferung, an der Montage oder an der Abwesenheit des Käufers oder einer vertretungsbefugten Person liegt.
6.8 Wenn der Käufer bei der Lieferung die Annahme der bestellten Ware, aus welchem Grund auch immer, verweigert, dann gehen alle anfallenden Kosten zu seinen Lasten.
6.9 Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
6.10 Der Käufer hat jede Lieferung sofort bei Übernahme auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen, da diesbezügliche Reklamationen im Nachhinein nicht anerkannt werden.
6.11 Der Versand der Ware erfolgt ab Verlassen unseres Werkes auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart vereinbart sind. Bei Transportschäden hat sich der Käufer an die Weisungen auf dem Lieferschein des Spediteurs zu halten.
6.12 Retourware wird nur mit unserer schriftlichen Zustimmung angenommen. Die Kosten für die Rückholung oder Rücksendung trägt der Käufer, der Wert der Ware wird von uns festgelegt. Zurückgenommen wird nur neuwertige und saubere Ware, Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Zwischen Lieferung und Retournieren dürfen höchstens 2 Monate liegen.
6.13 Bei Abrufaufträgen gilt eine Frist von 6 Monaten von der Bestellung bis zum Abruf der Ware als vereinbart, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum der Ware. Für Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
7.2 Der Käufer hat jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf feststellbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, zu rügen, da sonst jegliche Ansprüche ausgeschlossen sind. Verdeckte Mängel sind innerhalb 3 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich und in detaillierter Weise zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben. Maßnahmen von uns zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkennung.
7.3 Für Werkstoffmängel, die bei der Verarbeitung des Werkstoffes durch uns nach dem Stand der Technik in dem Zeitpunkt, in dem wir das Produkt in Verkehr brachten, nicht erkannt werden konnten, haften wir nicht, auch nicht auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass es nach heutigem Stand der Technik nicht möglich ist, Stalltechnik so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet bzw. funktioniert. Dementsprechend übernehmen wir nur Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte grundsätzlich brauchbar und das Produkt im Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist. Der Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Leistungen, die in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich angeführt sind, gelten als nicht zugesagt.
7.4 Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die ursachengemäß aus dem Einflussbereich des Käufers stammen und insbesondere auf nachfolgenden Gründen beruhen: unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Überbeanspruchung des Materials, Einsatz nicht bestimmungsgemäßer Fördermittel.
7.5 Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile und Zubehör, sofern der Mangel durch die Verwendung des Teiles über Zeit entsteht. Ebenso sind geringfügige Strukturabweichungen von verzinkten, beschichteten und lackierten Teilen, Kratzer und Deformierungen, die keinen Einfluss auf die Funktion oder Lebensdauer des Produktes haben von der Gewährleistung ausgenommen.
7.6 Wird eine Ware auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nur auf die bedingungsgemäße Ausführung, jedoch nicht auf Funktion und sonstige Bestimmungen. Bei Verkauf gebrauchter Waren sowie bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umbauten oder Umänderungen übernehmen wir keine Gewähr.
7.7 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn der Käufer seine Verpflichtungen, darunter seine Pflicht zur rechtzeitigen Zahlungsleistung, nicht erfüllt.
7.8 Für Lieferungen und/oder Leistungen von Subunternehmen oder Lieferanten beschränkt sich unsere Gewährleistung und Haftpflicht gegenüber dem Käufer auf den Umfang der Gewährleistung und Haftpflicht des Subunternehmers oder Lieferanten.
7.9 Für das von uns auf Grund der Gewährleistung Gelieferte gilt die ursprüngliche Gewährleistungsperiode, ohne Rücksicht darauf, zu welchem Zeitpunkt während dieser Periode Abhilfe stattfindet.
7.10 Wir haften jedoch nicht für Betriebsunterbrechungsschäden, Gewinneinbußen oder sonstige indirekte Verluste und/oder Schäden.
7.11 Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl, z.B. durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung, erfüllen.
7.12 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer die Mängel selbst behebt oder die Mängelbehebung durch Dritte durchführen lässt. Außerdem hat der Kunden nicht das Recht, den Mangel selbst zu beheben und die Aufwendungen ersetzt zu halten
8. Einhaltung von Vorschriften, Montage
8.1 Der Käufer hat selber, auf seine Kosten, alle behördlichen Vorgaben einzuholen und dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Tierschutz, Unfallschutz, Dienstnehmerschutz, Bauschutz, Brandschutz usw.) eingehalten werden.
8.2 Alle von uns erstellten Pläne müssen planmäßig ausgeführt werden. Nachteile, die uns aus nicht termingerechter und fehlerhafter Ausführung von Vorarbeiten jeglicher Art entstehen gehen zu Lasten des Käufers und wir übernehmen dafür keine Haftung. Falls bauliche Maßnahmen notwendig sind, müssen diese von einem befugten Bauführer durchgeführt werden. Elektroinstallationen müssen von einem konzessionierten Elektrounternehmen durchgeführt werden. Nachteile, die aus der fehlerhaften oder nicht termingerechten Ausführung von Vorarbeiten jeglicher Art entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Unserem Montagepersonal müssen für die gesamte Montagedauer kostenlos qualifizierte Hilfskräfte, Gerüste, Hebe- und Transportvorrichtungen, Wasser, Strom usw. beigestellt werden. Die Hilfskräfte stehen in der rechtlichen Verantwortung des Käufers. Mehrkosten durch fehlende Hilfskräfte und/oder Hilfsmaterial sowie durch nicht von uns verursachte Verzögerungen bei Übernahme, Aufstellung oder Inbetriebnahme gehen zu Lasten des Käufers.
8.4 Der Käufer hat das Material, die Arbeitszeit und die Fahrzeit des Montagepersonals auf den Lieferpapieren durch seine Unterschrift zu bestätigen. Auch Weg- und Wartezeiten werden verrechnet. Fehlt die Unterschrift dann stimmt der Käufer zu, dass die Berechnung nach den Angaben unseres Personals erfolgt.
8.5 Montagen erfolgen grundsätzlich in unbelegten Ställen. Auf Wunsch und Risiko des Käufers kann die Montage auch in belegten Ställen erfolgen. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
8.6 Verzinktes Material, dass bei Lieferung oder Montage geschnitten oder geschweißt werden muss ist zulässig und ist daher kein Grund für eine Mängelrüge.
9. Schadenersatz, Produkthaftung
9.1 Schadenersatzansprüche aller Art uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns der Käufer nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.
9.2 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach 6 Monaten ab Auslieferung der Ware.
9.3 Der Höhe nach ist der Schadenersatz mit dem Betrag begrenzt, mit dem wir Versicherungsdeckung erlangen können, ansonsten mit dem Wert der betroffenen Ware.
9.4 Für Dritt- und Folgeschäden und reine Vermögensschäden haften wir nicht.
9.5 Der Käufer ist verpflichtet, die ihm übergebene Betriebsanleitung samt Sicherheitshinweisen genauestens zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachten oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise der Gewährleistungsanspruch und unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz entfällt. Für Schäden, die der Käufer als Unternehmer beim Gebrauch der von uns gelieferten Ware erleidet, wird unsererseits nicht gehaftet. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Käufer verpflichtet sich, Waren die ausschließlich für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher bzw. Personen, die nicht Unternehmer sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiter zu geben, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf eben dieselben Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren Übernehmer der Ware zu vereinbaren und übernimmt es, bei einer Verletzung dieser Überbindungspflicht, uns hinsichtlich aller entstandenen, damit verbundenen Nachteile vollkommen schadlos zu halten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 4363 Pabneukirchen, Unter-Pabneukirchen 19.
10.2 Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird ausschließlich das Gericht am Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
10.2 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand Jänner 2017